Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum, heißt es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Ein Recht auf eine Wohnung leitet sich daraus aber nicht ab. Wohnen darf, wer einen Mietvertrag hat und die Miete bezahlen kann. Schon in der Antike sind Mietverträge belegt:
Im März 540 mietet Flavios Ammonios, Sohn des Kollouthos, von Flavios Josephios, Sohn des Petros, im ägyptischen Fayum ein Zimmer mit Zubehör und Teilen von Brunnen, Hof, Treppe und Tor für den Preis von 3 ½ keratia (etwa 0,67 g) Gold pro Jahr. Mindestens drei Personen bezeugen den Mietvertrag.
Eine Familie von elf Personen teilt sich in Berlin 1919 eine Einzimmerwohnung mit Küche. Diese beengten Wohnverhältnisse sind allerdings nicht die Folge des 1. Weltkriegs, sondern die Fortsetzung eines älteren Problems. Zur Zeit der Industrialisierung (ab 1830) strömen die Menschen vom Land in die Städte, um in Fabriken zu arbeiten. Schon bald reicht der Wohnraum nicht mehr aus, Enge und schlechte hygienische Bedingungen sind die Folge.
Herkunft: Ägypten
Datierung: 27. März 540 n. Chr.
Leihgeber: Staatliche Museen zu Berlin, Ägyptisches Museum und Papyrussammlung
Foto: SMB, Ägyptisches Museum und Papyrussammlung
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